Know-How

Der Steuerberater in Frankreich

Der französische Steuerberater ist ein Fachmann des Buchhaltungswesens und übt in den meisten Fällen seine Tätigkeit als Freiberufler aus.

Der Beruf des Steuerberaters wird in Frankreich durch die Verordnung Nr. 45-2138 vom 19. September 1945 und durch das Dekret Nr. 2012-432 vom 30. März 2012 geregelt. Der Steuerberater in Frankreich führt, kontrolliert, überwacht und bereinigt die Buchhaltung von Unternehmen und juristischen Personen. Der französische Steuerberater erstellt die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) von Unternehmen, Handwerkern, Betrieben, Landwirten usw.

1. AUFGABEN

Der Steuerberater in Frankreich hat verschiedene Aufgaben:

Er muss „die Buchhaltung französischer Unternehmen und Organisationen – mit denen er nicht durch einen Arbeitsvertrag vertraglich gebunden ist – führen, zentralisieren, öffnen, erstellen, überwachen, ausgleichen und konsolidieren“,

Er kann „die Buchhaltung organisieren und die Situation von Unternehmen im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen, rechtlichen, finanziellen und sozialen Aspekte in Frankreich analysieren“ ,

Er berichtet über seine Feststellungen, Ergebnisse und Empfehlungen,

Er kann zudem „die Gründung französischer Unternehmen (insbesondere der französischen Tochtergesellschaft einer ausländischen Gesellschaft) in allen ihren Buchhaltungsaspekten oder mit dem Ziel der Wirtschafts- und Finanzplanung unterstützen“.

Präsentation des Jahresabschlusses in Frankreich

Die Aufgabe der Präsentation des Jahresabschlusses ist eine speziell französische Aufgabe. Ziel einer Präsentation des Jahresabschlusses und der Zwischenabschlüsse ist es, dem Steuerberater zu ermöglichen, eine Bescheinigung zu verfassen, aus der hervorgeht, dass er nichts festgestellt hat, was die Kohärenz und Plausibilität der Geschäftsbücher oder der Buchhaltung in Frage stellt (negativer Bestätigungsvermerk). Die Gesellschaft beauftragt den französischen Steuerberater mit der Aufgabe, dessen Buchhaltung ganz oder teilweise zu führen. Seine Aufgabe wird des Öfteren durch die Erstellung von Steuer- und Sozialversicherungserklärungen ergänzt.

Zusätzliche Aufgaben

Der Steuerberater in Frankreich hat noch andere, sogenannte ergänzende Aufgaben, die für das Unternehmen jedoch ebenso wichtig sind. Dies sind insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • Lohnbuchhaltung / Gehaltsbuchhaltung
  • Schriftverkehr mit den Sozial- und Steuerbehörden in Frankreich
  • Steuer- und Sozialversicherungserklärungen,
  • Beratung in Steuer-, Rechts-, Finanz-, Organisations- und Managementfragen.

Begrenzte Prüfung des Jahresabschlusses in Frankreich

Der Prüfung des Jahresabschlusses in Frankreich liegt Folgendes zugrunde:

  • die Prüfung der organisatorischen Gestaltung der Rechnungsführung,
  • die Analyse der Verfahren im Zusammenhang mit der organisatorischen Gestaltung der Rechnungsführung,
  • die Erhebung von Beweismitteln mit Hilfe der Technik der Belegprüfung, der analytischen Überprüfung und der Gespräche mit der Geschäftsleitung.

Diese Sorgfaltspflichten sollen dem Steuerberater die Vorlage einer Bescheinigung ermöglichen, aus der hervorgeht, dass er keinen Umstand festgestellt hat, welcher weder die sachliche und rechnerische Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses noch das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres in Frage stellt (negativer Versicherungsnachweis). Die Aufgabe führt zur Erstellung eines Zertifikats, welcher Bestandteil des dem Kunden übergebenen zusammenfassenden Dokuments ist. Es handelt sich nicht um ein echtes Audit. Die Aufgabe ist nicht dazu bestimmt, Betrug und Veruntreuung systematisch zu untersuchen. Diese Aufgabe schließt die Bestätigung von Informationen von Dritten aus.

2. AUSBILDUNG

Der Steuerberater in Frankreich muss Mitglied des französischen Instituts der Steuerberater „l‘ordre des experts-comptables oder OEC“ sein. Er ist grundsätzlich staatlich diplomierter Steuerberater (abgesehen von den wenigen Ausnahmefällen welche in den Vorschriften vorgesehenen sind).

Es werden drei Qualifikationsabschlüsse für den Beruf angeboten: der Abschluss in Buchhaltung- und Management, der höhere Abschluss in Buchhaltung- und Management und der Abschluss der Steuerberatung.

  • Der „DSCG“ ist ein zweijähriger Studiengang, der den Studenten die Möglichkeit bietet, ein professionelles Praktikum in der Steuerberatung durchzuführen.
  • Der „DCG“ ist ein dreijähriger Studiengang, der im Anschluss an das Abitur erfolgt. Nach der Erlangung des Diploms können sich die Absolventen auf den zweiten Abschluss, den „DSCG“, vorbereiten.
  • Das dreijährige Praktikum wird innerhalb einer Steuerberatungskanzlei durchgeführt und dient der Vorbereitung des Abschlusses des „diplôme d’expertise comptable“ oder „DEC“ (Diplom der Steuerberatung). Das letztgenannte Diplom bereitet den angehenden französischen Steuerberater, der dann von der OEC abhängig ist, auf eine Abschlussprüfung vor. Die Abschlussprüfung wird in drei Prüfungsphasen durchgeführt, und zwar in der Verteidigung einer Abschlussarbeit, in einer schriftlichen Überprüfung eines Vertrages und einer gesetzlichen Norm und in einer weiteren Prüfung bezüglich der Berufsregulierung des Steuerberaters (in Form von Multiple-Choice-Fragen).

Nach Erlangung des DEC können die jungen Absolventen Mitglieder des Instituts der französischen Steuerberater werden um als Steuerberater tätig zu werden. Das Diplom wird ein für alle Mal verliehen, so dass die Kandidaten mehrere Jahre nach dem Abschluss Mitglieder des Instituts der Steuerberater werden können. Das Diplom des Steuerberaters eröffnet den Absolventen in Frankreich auch die Möglichkeit als Wirtschaftsprüfer (commissaire aux comptes) tätig zu werden, sofern sie bei der Cour d’appel (französisches Berufungsgericht) und bei der regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingetragen sind, von denen der Ort der beruflichen Betätigung abhängig ist. Das Diplom kann auch zu Führungspositionen in Unternehmen jeglicher Art führen. Es handelt sich also nicht um ein achtjähriges theoretisches Studium, der angehende Steuerberater übt die wesentlichen Tätigkeiten des Berufes voll aus und ist Arbeitnehmer der Firma, die ihn beschäftigt. Seit Januar 2019 kann das Diplom des Steuerberaters aufgrund der Validierung früherer Erfahrungen verliehen werden.

3. DIE REGELN DES BERUFSSTANDES

Die Aufgaben des Steuerberaters in Frankreich müssen im Einklang mit einer Reihe von dem Berufsstand anerkannten Regeln ausgeführt werden. Die OEC erließ 1966 (früher OECCA oder Ordre des experts-comptables et comptables agréés) Empfehlungen bezüglich beruflicher Aufgaben. Im Jahr 1990 wurden die beruflichen Standards vollständig überarbeitet. Die allgemeinen Normen bilden die Grundregeln: professionelles Verhalten, Arbeit, Beziehung.

In Bezug auf diese verschiedenen Aufgaben erstreckt sich die Verantwortlichkeit des Steuerberaters auf vier Ebenen:

    • Zivilrechtliche Verantwortlichkeit: Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, schuldhaftes Handeln bei der Ausübung seines Berufs, welches zu Schäden führt. Dem Steuerberater obliegt eine Handlungspflicht. Bei mangelndem Kausalzusammenhang entsteht die Haftung des französischen Steuerberaters für nachgewiesenes Verschulden nicht.
    • Disziplinarische Verantwortlichkeit: bei Verstoß gegen berufsethische Regeln spricht die OEC die Disziplinarhaftung aus,
    • Strafrechtliche Verantwortlichkeit: bei Begehen einer Straftat als Täter oder Mittäter, Verletzung des Berufsgeheimnisses, Veruntreuung, Fälschung,
    • Steuerliche Verantwortlichkeit: die steuerliche Verantwortlichkeit führt zur Haftung beim Begehen des Unterlassungsdelikts der zwingenden Einträge in das Kontenjournal, des Delikts der unrichtigen oder fiktiven Eintragungen in das Kontenjournal, des Delikts der Erstellung falscher Geschäftsbücher oder des Steuerbetrugs. Die steuerliche Haftung des französischen Steuerberaters wird nicht begründet, wenn dieser trotz den Kontrollen in Übereinstimmung mit den Gepflogenheiten und Daten der Buchhaltung die Unechtheit der von seinem Mandanten mitgeteilten Zahlen nicht feststellen konnte.

Spezifische Normen ergänzen die allgemeinen Regeln: Darstellung, begrenzte Überprüfung, Audit und andere Aufgaben (Erstellung von Abschlüssen, vereinbarte Verfahren usw.).