
LOHNBUCHHALTUNG IN FRANKREICH
Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter in Frankreich
Sobald der erste Arbeitsvertrag geschlossen ist, geht es an die Umsetzung. Das kann, muss aber keinen großen administrativen Aufwand bedeuten. Wir leiten Sie durch den Dschungel der Sozialversicherung in Frankreich, melden Ihre Mitarbeiter in Frankreich an (und wieder ab), erstellen die Gehaltspapiere und beantworten Ihre Fragen.
Unsere Leistungen:
- An- / Abmeldung beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung in Frankreich
- Erstellung der Lohnbuchhaltung
- Berechnung der Netto-Löhne
- Abgabe der monatlichen Steuererklärungen
- Abgabe der SV-Meldungen
- Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich
- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Hilfe
- Erledigung der Entsendeformalitäten
- Korrespondenz mit den französischen Behörden
20 Jahre Erfahrung und Know-how
Seit über 20 Jahren begleiten wir Unternehmen in allen Fragen der deutschen und französischen Personalbuchhaltung. Unsere erfahrenen Teamkollegen sind auf deutsch-französische Gehaltsabrechnungen spezialisiert.
Mehr als 100 Unternehmen aus Deutschland und Frankreich haben sich beim Outsourcing der Lohnbuchhaltung für vif Tax entschieden und ihre gesamte Lohnbuchhaltung an uns übergeben. Vom einfachen kaufmännischen Angestellten im Home-Office bis zu großen französischen Tochtergesellschaften (> 50 Mitarbeiter) sind alle Unternehmensgrößen vertreten.
Unser gesamtes Team spricht perfekt Deutsch und Französisch – schneller und komfortabler haben Sie Ihre Lohnabrechnungen für Frankreich noch nie zuvor erledigt.
DARAUF KÖNNEN SIE SICH VERLASSEN
AKTUELLE MANDATE AUS DER LOHNBUCHHALTUNG
- Internationales Unternehmen im Bereich Gesundheitstechnologie: Begleitung des Kunden bei der Lohnbuchhaltung der Beschäftigten in Frankreich ohne Tochtergesellschaft oder Struktur im Land, Registrierung des Arbeitgebers bei der CNFE (centre national des firmes étrangères)
- Einer der weltweit bedeutendsten Notfall-Zelt Supplier: Gesamte Begleitung der Lohnbuchhaltung der französischen Tochtergesellschaft inkl. Lohnabrechnungen, Meldungen an die Sozialversicherungsträger (URSSAF) und Finanzamt, Verwaltung des Lohnsteuerabzugs (prélèvement à la source), Erstellung der A1-Bescheinigung.