STEUERBERATUNG & JAHRESABSCHLÜSSE IN FRANKREICH
Von der Steuernummer in Frankreich bis zur Betriebsprüfung
Das französische Steuersystem unterscheidet sich in vielen Bereichen vom deutschen Steuersystem. Wir unterstützen Sie und Ihre französische Tochtergesellschaft in allen steuerlichen Fragen in Frankreich.
Sie können über uns Steuernummern in Frankreich beantragen, eine Betriebsstätte in Frankreich anmelden und sämtliche Steuererklärungen, im Hinblick auf Ihre Geschäftstätigkeit in Frankreich, abgeben.
So schützen Sie sich effektiv vor Steuernachzahlungen und Betriebsprüfungen.
Unsere Leistungen:
- An- und Abmeldung beim französischen Finanzamt
- Einholung von Steuernummern in Frankreich
- Umsatzsteuererklärungen in Frankreich
- Erklärung zur Körperschaftsteuer in Frankreich
- Betriebsprüfungen
- Beratung in nationalen und internationalen Steuerfragen
Französisches Steuerrecht seit über 20 Jahren
Unsere Steuerberater sind seit über 20 Jahren im deutsch-französischen Steuerrecht tätig und bestens vernetzt. Unser Team von vif Tax betreut fortlaufend über 100 Unternehmen in deutsch-französischen Steuerthemen. Wir sind von der Gründung bis zur Betreuung großer deutscher oder französischer Tochtergesellschaften in allen Fragen des französischen Steuerrechts der richtige Ansprechpartner.
DARAUF KÖNNEN SIE SICH VERLASSEN
Steuerberatung für Frankreich
Als deutsch-französische Steuerberatung beantworten wir alle Ihre Fragen zum Thema Steuern in Frankreich.
Wir optimieren und überwachen Ihre steuerliche Situation (z. B. konzerninterne Verrechnungspreise) und schaffen gemeinsam mit Ihnen steuerliche Strukturen (z. B. steuerliche Konsolidierung) für Ihre französische Tochtergesellschaft.
Anmeldung und Steuernummer in Frankreich
Wir melden Ihr Unternehmen beim Finanzamt in Frankreich an, wenn Sie eine Umsatzsteuernummer benötigen, eine Betriebsstätte in Frankreich besitzen oder gerade eine französische Tochtergesellschaft gründen und diese steuerlich erstmals in Erscheinung tritt.
Steuererklärung in Frankreich
Mit vif Tax können Sie fristgerecht monatliche, quartalsweise und jährliche Steuererklärungen in Frankreich abgeben.
Selbstverständlich kümmern wir uns auch um sämtliche Veröffentlichungen im Rahmen Ihrer Jahresabschlüsse und wirtschaftlichen Kennzahlen.
Wir verwalten die steuerlichen Rahmenbedingungen Ihres Fernabsatzes und machen die Umsatzsteuererklärungen, wenn die Schwellenwerte in Frankreich überschritten werden. Falls erforderlich, erstellen wir auch die Steuererklärungen für Ihre deutsche Betriebsstätte.
AKTUELLE MANDATE AUS DER FINANZBUCHHALTUNG
- Deutscher Traditionshersteller von Werkzeugkoffern: Übernahme der Umsatzsteuervoranmeldung, Anmeldung zum OSS Verfahren
- E-Commerce Marktführer im Verkauf von Theater Equipment: Steuerliche Erfassung in Frankreich, Umsatzsteuermeldungen für den E-Commerce