1. Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
Artikel L. 267 CGI regelt, dass ein Geschäftsführer in Frankreich nur dann für die steuerlichen Schulden seines Unternehmens haftbar gemacht werden kann, wenn ihm „manipulatives Verhalten“ oder „schwere und wiederholte Pflichtverletzungen“ nachgewiesen werden. Diese Haftung umfasst ausschließlich Steuerbeträge und damit verbundene Strafzahlungen, nicht jedoch Verzugszinsen.
Im vorliegenden Fall wurde eine französische Kapitalgesellschaft im Jahr 2017 im Rahmen eines Insolvenzverfahrens liquidiert und 2019 mangels Masse geschlossen. Das zuständige Finanzamt verklagte die Geschäftsführer 2020 auf Zahlung von insgesamt 379.318 Euro, darunter 365.168 Euro an Steuerverbindlichkeiten und 18.150 Euro an Strafzahlungen sowie Verzugszinsen. Während die Steuer- und Strafzahlungen bestätigt wurden, hob der Kassationshof die Verpflichtung zur Zahlung der Verzugszinsen auf, die in Frankreich deutlich höher als in Deutschland ausfallen können.
2. Zentrale Haftungsgrundsätze
Das Urteil bekräftigt wesentliche Prinzipien der Geschäftsführerverantwortung in Frankreich:
- Strikte Gesetzesauslegung: Die Haftung des Geschäftsführers bleibt auf die im Gesetz festgelegten Tatbestände begrenzt. Verzugszinsen sind nicht umfasst.
- Kausalitätsnachweis: Die Steuerbehörde muss nachweisen, dass das Verhalten des Geschäftsführers direkt zur Uneinbringlichkeit der Steuerschulden geführt hat.
- Ausschluss der Haftung bei Mitverantwortung: Ist der Geschäftsführer nicht allein verantwortlich und liegen weitere Ursachen vor, kann eine Haftung entfallen.
3. Bedeutung für die Praxis
Dieses Urteil bringt mehr Rechtssicherheit für Geschäftsführer in Frankreich. Es stellt klar, dass Steuerbehörden eine hohe Beweislast tragen und die Haftungsgrenzen nicht überdehnt werden dürfen. Dennoch sollten Unternehmensleiter präventive Maßnahmen treffen, um sich gegen potenzielle Risiken abzusichern.
4. Praktische Empfehlungen für Geschäftsführer
Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Geschäftsführer folgende Maßnahmen ergreifen:
- Sorgfältige Buchhaltung: Eine transparente und ordnungsgemäße Buchführung ist essenziell. Arbeiten Sie mit erfahrenen Steuerberatern in Frankreich zusammen.
- Regelmäßige Prüfungen: Die Durchführung von steuerlichen und finanziellen Audits durch einen Wirtschaftsprüfer erhöht die Rechtssicherheit.
- Haftpflichtversicherung: Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) kann persönliche Risiken erheblich reduzieren.
- Fortlaufende Schulungen: Geschäftsführer sollten sich regelmäßig über ihre steuerlichen Pflichten und Haftungsrisiken informieren lassen.