1. Neuer Mindestlohn in Frankreich ab 1. November 2024
Der französische Mindestlohn, der „Salaire Minimum Interprofessionnel de Croissance” (SMIC), wird am 1. November 2024 erhöht und beträgt dann 11.88 Euro pro Stunde und 1.801,80 € pro Monat (brutto). Diese Mindestlohnerhöhung in Frankreich 2024 betrifft alle Branchen und Berufsgruppen. Die Anpassung ist bindend für alle Arbeitnehmer in Frankreich (Festland/Metropole, Guadeloupe, Guyane, Martinique, La Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin und Saint-Pierre-et-Miquelon), unabhängig von Nationalität oder Herkunftsland des Unternehmens.
2. Was bedeutet die Erhöhung des französischen Mindestlohns für deutsche Arbeitgeber?
Arbeitgeber in Deutschland, die Mitarbeiter Frankreich beschäftigen, sind verpflichtet, die Gehälter ihrer Beschäftigten mindestens an das neue SMIC-Niveau anzupassen. Auch für entsandte Mitarbeiter ist die Einhaltung des neuen Mindestlohns Pflicht. Verstöße gegen den Mindestlohn in Frankreich können Bußgelder und andere Sanktionen nach sich ziehen.
Wichtig:
Selbst wenn vertraglich niedrigere Gehälter vereinbart wurden oder in Deutschland geringere Löhne üblich sind, müssen deutsche Unternehmen die französischen Mindestlohn-Vorgaben einhalten.
3. Dokumentationspflichten für den französischen Mindestlohn
Die französischen Behörden überprüfen regelmäßig die Einhaltung des SMIC. Unternehmen sollten daher folgende Punkte sicherstellen:
- Die Gehaltsabrechnungen müssen den neuen Mindestlohn ab November 2024 korrekt ausweisen.
- Alle Lohnunterlagen sollten auf dem aktuellen Stand und jederzeit abrufbar sein.
- Der gezahlte Stundenlohn sollte auf den Lohnabrechnungen klar ersichtlich sein.