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Mindestlohn-Erhöhung in Frankreich ab 1. November 2024: Was deutsche Arbeitgeber wissen müssen

Zum 1. November 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich angehoben. Diese Mindestlohnerhöhung in Frankreich betrifft viele deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen oder dorthin entsenden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie hoch der neue Mindestlohn ist, welche Änderungen auf deutsche Arbeitgeber zukommen und welche Schritte nun wichtig sind.

1. Neuer Mindestlohn in Frankreich ab 1. November 2024

Der französische Mindestlohn, der „Salaire Minimum Interprofessionnel de Croissance” (SMIC), wird am 1. November 2024 erhöht und beträgt dann 11.88 Euro pro Stunde und 1.801,80 € pro Monat (brutto). Diese Mindestlohnerhöhung in Frankreich 2024 betrifft alle Branchen und Berufsgruppen. Die Anpassung ist bindend für alle Arbeitnehmer in Frankreich (Festland/Metropole, Guadeloupe, Guyane, Martinique, La Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin und Saint-Pierre-et-Miquelon), unabhängig von Nationalität oder Herkunftsland des Unternehmens.

2. Was bedeutet die Erhöhung des französischen Mindestlohns für deutsche Arbeitgeber?

Arbeitgeber in Deutschland, die Mitarbeiter Frankreich beschäftigen, sind verpflichtet, die Gehälter ihrer Beschäftigten mindestens an das neue SMIC-Niveau anzupassen. Auch für entsandte Mitarbeiter ist die Einhaltung des neuen Mindestlohns Pflicht. Verstöße gegen den Mindestlohn in Frankreich können Bußgelder und andere Sanktionen nach sich ziehen.

Wichtig:

Selbst wenn vertraglich niedrigere Gehälter vereinbart wurden oder in Deutschland geringere Löhne üblich sind, müssen deutsche Unternehmen die französischen Mindestlohn-Vorgaben einhalten.

3. Dokumentationspflichten für den französischen Mindestlohn

Die französischen Behörden überprüfen regelmäßig die Einhaltung des SMIC. Unternehmen sollten daher folgende Punkte sicherstellen: 

  • Alle Lohnunterlagen sollten auf dem aktuellen Stand und jederzeit abrufbar sein. 
  • Der gezahlte Stundenlohn sollte auf den Lohnabrechnungen klar ersichtlich sein. 

Vif Tax, Ihr Partner für die Lohnbuchhaltung in Frankreich

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Mindestlohn-Vorgaben in Frankreich benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.