Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich: Wichtige Informationen für deutsche Unternehmer
Ab 2026 wird in Frankreich die elektronische Rechnungsstellung für alle Unternehmen verpflichtend. Diese Regelung betrifft auch deutsche Unternehmer, die in Frankreich geschäftlich tätig sind oder mit französischen Unternehmen zusammenarbeiten. Um die Umstellung erfolgreich zu meistern, sollten sich Unternehmen auf bestimmte Anforderungen vorbereiten.
- Hintergrund der Einführung
Bereits seit 2020 sind Unternehmen in Frankreich verpflichtet, bei Verträgen mit dem Staat, öffentlichen Einrichtungen und lokalen Behörden ihre Rechnungen digital über die Plattform Chorus Pro zu übermitteln. Nun wird die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung auf alle in Frankreich ansässigen Unternehmen ausgeweitet, die der TVA unterliegen.
Das bedeutet, dass ab September 2026 große und mittlere Unternehmen sowie ab September 2027 auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Mikrounternehmen in Frankreich verpflichtet sind, elektronische Rechnungen für nationale Transaktionen z.B. für Transaktionen mit anderen europäischen Ländern wie Deutschland, Italien und Spanien zu erstellen und zu übermitteln.
Schwellenwerte für die Unternehmensgrößen:
- Große Unternehmen (GE – „Grandes Entreprises“):
- Beschäftigte: Mehr als 5.000 Mitarbeiter
- Jahresumsatz: Mehr als 1,5 Milliarden Euro oder
- Bilanzsumme: Mehr als 2 Milliarden Euro
Frist für die elektronische Rechnungsstellung: 1. September 2026
- Mittlere Unternehmen (ETI – „Entreprises de Taille Intermédiaire“):
- Beschäftigte: Weniger als 5.000 Mitarbeiter
- Jahresumsatz: Zwischen 50 Millionen und 1,5 Milliarden Euro oder
- Bilanzsumme: Zwischen 43 Millionen und 2 Milliarden Euro
Frist für die elektronische Rechnungsstellung: 1. September 2026
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU – „Petites et Moyennes Entreprises“):
- Beschäftigte: Weniger als 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz: Weniger als 50 Millionen Euro oder
- Bilanzsumme: Weniger als 43 Millionen Euro
Frist für die elektronische Rechnungsstellung: 1. September 2027
- Mikrounternehmen („Micro-Entreprises“):
- Beschäftigte: Weniger als 10 Mitarbeiter
- Jahresumsatz: Weniger als 2 Millionen Euro oder
- Bilanzsumme: Weniger als 2 Millionen Euro
Frist für die elektronische Rechnungsstellung: 1. September 2027
- Was bedeutet das für deutsche Unternehmer?
Deutsche Unternehmen, die Geschäfte mit französischen Partnern führen, sollten sich auf die neuen Anforderungen einstellen, da die elektronische Rechnungsstellung für alle in Frankreich steuerpflichtigen Unternehmen verbindlich ist. Dies betrifft sowohl nationale als auch internationale Geschäftsbeziehungen, wenn die französischen Unternehmen in den Prozess eingebunden sind.
Zu beachten ist, dass neben der elektronischen Rechnungsstellung (e-invoicing) auch das sogenannte e-reporting eingeführt wird. Dabei müssen Unternehmen zusätzliche Daten zu ihren Geschäften mit nicht in Frankreich ansässigen Unternehmen oder mit nicht steuerpflichtigen Personen (wie z. B. Privatkunden) an die französische Finanzverwaltung übermitteln.
- Umsetzung und technische Anforderungen
Unternehmen können für die elektronische Rechnungsstellung eine von zwei Möglichkeiten wählen:
- Plattformen für die elektronische Rechnungsstellung: Unternehmen können eine Plattform zur Dematerialisierung verwenden, die von der französischen Finanzverwaltung zugelassen wurde.
- Chorus Pro: Alternativ können Unternehmen das öffentliche Rechnungsstellungsportale Chorus Pro verwenden, um ihre Rechnungen einzureichen.
Die Anforderungen zur Sicherheit von Rechnungen wurden ebenfalls spezifiziert. Ab Mai 2023 müssen elektronische Rechnungen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel gesichert werden.
Wichtige Fristen
- 1. September 2026: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für große Unternehmen und mittlere Unternehmen. Keine Unternehmen sind verpflichtet elektronische Rechnungen empfangen zu können.
- 1. September 2027: Einführung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Mikrounternehmen.
- Was deutsche Unternehmer jetzt tun sollten
Um Verzögerungen oder Komplikationen zu vermeiden, sollten deutsche Unternehmen, die mit französischen Geschäftspartnern zusammenarbeiten, rechtzeitig ihre Buchhaltungssysteme und Prozesse auf die Anforderungen der französischen Vorschriften anpassen. Dies umfasst die Integration von Plattformen zur elektronischen Rechnungsstellung und die Einhaltung der neuen Sicherheitsanforderungen.
Weiterführende Links:
- Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich – Informationen auf Deutsch (offizielle Webseite von France Num)
- Mehrwertsteuerpflicht in Frankreich und elektronische Rechnungsstellung (offizielle Informationen der französischen Finanzverwaltung)
- Plattform Chorus Pro für die Rechnungsstellung