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Besteuerung von Unternehmen in Frankreich

Die Besteuerung von Unternehmen in Frankreich erfolgt sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene. Die Hauptsteuerarten sind die Körperschaftsteuer (IS), die Einkommensteuer (IR) und die Mehrwertsteuer (TVA). In diesem Artikel werden die wesentlichen Punkte der Unternehmensbesteuerung in Frankreich vorgestellt.

1. Direkte Steuern

Unternehmen in Frankreich können entweder der Einkommensteuer (IR) oder der Körperschaftsteuer (IS) unterliegen, abhängig von ihrer Rechtsform. Das französische Körperschaftsteuersystem sieht einen festen Steuersatz auf die erzielten Gewinne vor, wobei spezielle Regelungen für kleinere Unternehmen gelten.

1.1. Körperschaftsteuer (IS)

Die Körperschaftsteuer (IS) wird jährlich auf die in Frankreich erzielten Gewinne von Unternehmen erhoben. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2022 25 %. Kleinere Unternehmen, deren Umsatz 10 Millionen Euro nicht überschreitet, profitieren von einem ermäßigten Steuersatz von 15 % auf Gewinne bis zu 42.500 Euro.

1.2. Beitrag zur Sozialversicherung

Unternehmen mit einem Umsatz von über 7,63 Millionen Euro sind verpflichtet, einen zusätzlichen Beitrag zur Sozialversicherung in Höhe von 3,3 % auf die Körperschaftsteuer zu leisten. Dieser Beitrag wird auf die steuerpflichtigen Ergebnisse berechnet, abzüglich eines Freibetrags von 763.000 Euro pro Jahr.

2. Verbrauchssteuern

Die Mehrwertsteuer (TVA) ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 20 %, wobei ermäßigte Sätze von 10 % und 5,5 % auf bestimmte Waren und Dienstleistungen angewendet werden. Ein besonderer Satz von 2,1 % gilt für bestimmte Produkte wie Pressepublikationen und von der Sozialversicherung erstattete Medikamente.

3. Lokale Steuern

Unternehmen unterliegen in Frankreich auch lokalen Steuern, die von den Gebietskörperschaften festgelegt werden. Dazu gehören die Grundsteuer auf bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die wirtschaftliche Abgabe (CET).

3.1. Grundsteuer

Die Grundsteuer (impôt foncier) auf bebaute Grundstücke wird jährlich auf Gebäude oder angelegte Grundstücke erhoben. Für unbebaute Grundstücke wird ebenfalls eine Grundsteuer fällig. Bestimmte öffentliche Einrichtungen und landwirtschaftliche Gebäude sind dauerhaft von dieser Steuer befreit.

3.2. Wirtschaftliche Abgabe (CET)

Die wirtschaftliche Abgabe (CET) besteht aus zwei Komponenten: der gewerblichen Grundstücksabgabe (CFE) und der Abgabe auf den Mehrwert von Unternehmen (CVAE). Die Höhe der CFE wird von den Gemeinden festgelegt, während die CVAE auf der Wertschöpfung des Unternehmens basiert.

4. Solidaritätsbeitrag der Unternehmen (C3S)

Der C3S betrifft Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 19 Mio. EUR. Er wird mit 0,16% des gesamten Umsatzes berechnet.

5. Ermäßigte Steuersätze in Frankreich

5.1. Ermäßigte Steuersätze der Körperschaftsteuer

Tätigkeit Steuersatz Kommentar
Erträge aus geistigem Eigentum 10 % Ermäßigter Steuersatz auf Erträge aus Lizenzen und Übertragungen.
Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen 0 % Bedingungen:
– Die Beteiligungen müssen mindestens zwei Jahre gehalten werden.
– Die Beteiligungen müssen mindestens 5% des Kapitals der Gesellschaft ausmachen.

5.2. Mehrwertsteuersätze

 

Tätigkeit Steuersatz Kommentar
Allgemeiner Steuersatz 20 %
Ermäßigter Steuersatz 10 % Gilt u.a. für den Personenverkehr, die Gastronomie und Bauleistungen.
Ermäßigter Steuersatz 5,5 % Gilt u.a. für bestimmte Nahrungsmittel, Bücher und energietechnische Sanierungen.

5.3. Lokale Steuersätze

Steuer Steuersatz Kommentar
Wirtschaftliche Abgabe (CET) 0,28 % (2024) Maximaler Steuersatz für Unternehmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro.
Grundsteuer auf bebaute Grundstücke Varies Wird von den Kommunen jährlich festgelegt.

 

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